Friedhof

Friedhof St. Georg Genin

Unser Friedhof ist wahrscheinlich so alt wie unsere Kirche, vielleicht sogar noch älter. Über 700 Jahre also reihen sich die über 900 Grabanlagen rund um die Backsteinkirche aneinander.

Neben zahlreichen Laub- und Nadelbäumen säumen vier stattliche Eichen einen alten Kirchweg, der heute den alten vom neuen Friedhofsteil trennt. Gepflanzt wurden diese etwa im 13. Jahrhundert. Heute stehen sie unter besonderem Schutz und tragen das Siegel „Naturdenkmal“, da sie zu den ältesten ihrer Art in Lübeck zählen.

Im ehemaligen und heute eingemeindeten Rundlingsdorf Genin strahlt der Friedhof einen Ort der Ruhe aus und bildet bis heute das Zentrum des Dorfes aus.

 

Karte des Friedhofs

Die Grabstätten

Auf unserem Friedhof bieten wir sechs verschiedene Grabstätten an. In aller Kürze bieten wir hier einen Überblick über die Grabstätten an. Weitere und nähere Infos entnehmen Sie bitte der aktuellen Friedhofssatzung, die Sie am Seitenende herunterladen können. Dort finden Sie auch die aktuelle Gebührensatzung.

Kurze Infos:

  • Erdbestattung in einer oder mehreren Grabbreiten (Einzel- oder Gemeinschaftsgrab)
  • Laufzeit: 20 Jahre, Verlängerung möglich

Kurze Infos:

  • Urnenwahlgrabstätten für zwei oder mehrere Urnengräber
  • Laufzeit: 20 Jahre, Verlängerung möglich

Kurze Infos:

  • Werden der Reihe nach belegt
  • Keine Laufzeitverlängerung möglich
  • Namen der Verstorbenen werden als Inschrift auf einer Steinplatte aufgeführt
  • Pflege durch Friedhofsverwaltung, keine eigene Gestaltung

Kurze Infos:

  • Werden der Reihe nach belegt
  • Keine Laufzeitverlängerung möglich
  • Namen der Verstorbenen werden auf kleinen Namensplatten aufgeführt (keine anonyme Bestattung)
  • Pflege durch Friedhofsverwaltung, keine eigene Gestaltung, einfache Bodendeckerbepflanzung

Kurze Infos:

  • Werden partnerschaftlich belegt
  • Laufzeitverlängerung möglich
  • Um Grabstein und Beschriftung kümmern sich die Angehörigen
  • Pflege durch Friedhofsverwaltung, keine eigene Gestaltung

Kurze Infos:

  • Für Erd- oder Urnenbestattung
  • Laufzeit: 20 Jahre, Verlängerung möglich
  • Grabstein durch Angehörige
  • Pflege durch Friedhofsverwaltung, keine eigene Gestaltung

Kurze Infos:

  • Für Urnenbestattung
  • Laufzeit: 20 Jahre, keine Verlängerung möglich

Die Friedhofseichen und der Heldbockkäfer

Die alten Friedhofseichen in Genin sind Lebensraum einer seltenen und nach der FFH Richtlinie europaweit streng geschützten Käferart. Der Heldbock, auch Großer Eichenbock genannt, hat hier sein letztes Vorkommen in ganz Schleswig-Holstein. Der schwarzbraune, 24 bis 53 Millimeter lange Heldbock bevorzugt freistehende, sonnenexponierte Stiel-oder Traubeneichen. Die Käfer sind sehr ortstreu und verlassen ihren Geburtsort nur äußerst selten. Die wenigen ausbreitungswilligen Tiere fliegen nur in warmen Sommernächten und für eine kleine Strecke. Um dauerhaft zu überleben, ist die Tierart auf eine ausreichende Zahl eng benachbarter, starker Altbäume angewiesen, die einen Stammdurchmesser von über einem Meter haben. Ziel ist daher, die gesamte Alteichengruppe zu erhalten.
Ausgewachsene Heldböcke sind dämmerungs- und nachtaktiv. Tagsüber verkriechen sie sich unter loser Rinde oder in alten Fraßgängen. Das Weibchen legt seine Eier in tiefe Spalten der Baumrinde. Nach dem Schlüpfen fressen sich die Junglarven ins Holz. In der Bastschicht bohren sie die Leitbahnen an, um sich von den nährstoffreichen Baumsäften zu ernähren. Ab dem zweiten Lebensjahr dringen die Larven tiefer in den Stamm vor, zunächst bis zum Splint-, später bis zum Kernholz. Erst nach drei bis fünf Jahren ist die Entwicklung zum erwachsenen Tier abgeschlossen.
Bis Anfang des 20. Jahrhunderts war der Heldbock allgemein weit verbreitet und häufig. Als Holzschädling gefürchtet, wurden seine Brutbäume früher aktiv beseitigt. Heute steht die Tierart in Deutschland auf der Roten Liste der gefährdeten Arten und ist in die Gefährdungsstufe 1 (vom Aussterben bedroht) eingestuft. Bitte achten Sie auf dieses einzigartige Naturdenkmal und helfen Sie mit, die Käfer und ihre Lebensstätte zu erhalten.

Downloadbereich

Hier finden Sie die aktuelle Friedhofssatzung sowie die Gebührenordnung des Friedhofs. Sofern Sie weitere Fragen haben, wenden Sie sich bitte an den Friedhofsbeauftragten des Kirchengemeinderates, Herbert Kolossa, bzw. die Friedhofsverwaltung.